Bestandsliste anlegen
Erfassen Sie zuerst, was im Lager liegt. Eine Liste nach Warengruppen reicht, ergänzt um Mengen, Zustand und Lagerplatz. Fotos von Regalen, Paletten und Sonderbereichen ersetzen viele Beschreibungen. Gehen Sie das Lager dazu einmal systematisch ab, Gang für Gang.
Notieren Sie auch Besonderheiten wie Haltbarkeitsdaten, Gefahrstoffe, Sperrgut oder Ware, die nicht zum Verkauf bestimmt ist. Diese Hinweise verhindern spätere Überraschungen bei Abholung und Übergabe.
Legen Sie die Liste so an, dass sie später für den Verkauf nutzbar ist: gleiche Spalten, eindeutige Bezeichnungen, eine Zeile je Artikel oder Palette. Eine saubere Liste verkürzt jede spätere Abstimmung.
Eigentum und Rechte klären
Prüfen Sie, welche Gegenstände dem Unternehmen gehören. Leasinggeräte, gemietete Regale, Kommissionsware und Ware unter Eigentumsvorbehalt gehören möglicherweise nicht oder noch nicht dazu. Auch Ware von Kunden, die zur Lagerung oder Reparatur überlassen wurde, zählt nicht zum eigenen Bestand.
Halten Sie das Ergebnis in einer eigenen Spalte der Bestandsliste fest: gehört dem Unternehmen, gehört Dritten oder ist noch unklar. Ware mit ungeklärtem Status sollte nicht in den Verkauf gehen.
Bei Unsicherheit klären Sie diese Fragen vor dem Verkauf mit Ihrem Rechtsanwalt oder Steuerberater. Dieser Beitrag gibt dazu nur eine allgemeine Orientierung.
Sortieren und Verkaufsweg wählen
Trennen Sie verkaufsfähige Ware, Ware mit Mängeln, Verpackungsmaterial, Betriebsausstattung und Abfall. Eine grobe Sortierung genügt, auch gemischte Posten kommen für den Verkauf infrage. Was nicht mehr verwertbar ist, sollten Sie früh aussortieren, damit es die Bewertung nicht verzerrt.
Betriebsausstattung wie Regale, Stapler und Büromöbel gehört oft zu einer Lagerauflösung dazu. Führen Sie sie in der Liste getrennt von der Handelsware auf, mit Baujahr oder Alter, soweit bekannt. Gabelstapler und Hubwagen sprechen oft andere Käufer an als Handelsware und lassen sich dann gesondert verkaufen.
Fragen Sie dann nach, ob ein Abnehmer den gesamten Bestand übernimmt oder nur Teile. Ein Gesamtankauf spart Abstimmung, bei Teilverkäufen steigt der Aufwand. Vergleichen Sie neben dem Preis auch Zahlungsfrist, Abholung und Umfang der Räumung.
Termin, Zugang und Verladung planen
Legen Sie fest, bis wann die Räume leer sein müssen, und planen Sie rückwärts. Verladungen dauern oft länger als gedacht, deshalb sollten Sie Puffer einplanen.
Stimmen Sie Termine auch mit Nachbarn, Hausverwaltung oder Werkschutz ab, wenn die Zufahrt davon abhängt. So steht der LKW nicht vor verschlossenen Toren.
Folgende Punkte sollten feststehen, bevor die Abholung beginnt:
- Datum der Räumung und Zeitfenster für die Verladung
- Ansprechperson und Zugangsregeln am Standort
- Rampe, Tore, Höhen und Zufahrt für LKW
- Hilfsmittel wie Stapler oder Hubwagen vor Ort
Restmaterial und Abfall
Nicht alles ist verkäuflich. Klären Sie, wer Restmaterial, Verpackungen und Abfälle entsorgt, und achten Sie dabei auf die geltenden Vorschriften.
Auch Verpackungsmaterial wie Paletten, Folien und Kartons lässt sich manchmal verwerten. Fragen Sie nach, ob der Abnehmer es mitnimmt, statt es separat zu entsorgen.
Bei Gefahrstoffen oder Sonderabfällen lassen Sie sich vorab beraten. Planen Sie für die Entsorgung eigene Zeit und gegebenenfalls eigene Kosten ein. Entscheidend ist, dass vor der Übergabe feststeht, wer was erledigt.
Übergabe dokumentieren
Zur Übergabe gehören ein Mengenabgleich, die Rückgabe der Schlüssel und eine schriftliche Bestätigung. Ein Foto des geräumten Lagers hält den Zustand fest.
Vereinbaren Sie vorab, in welchem Zustand die Räume übergeben werden, etwa besenrein. Das vermeidet Streit mit dem Eigentümer oder Vermieter.
Bewahren Sie Mengenabgleich, Fotos und Bestätigung auf. Falls später Fragen auftauchen, belegen sie, in welchem Zustand das Lager übergeben wurde.
Häufige Fragen
So früh wie möglich. Bestandsliste und Eigentumsfragen brauchen Zeit, und Räumungstermine sind oft fest.
Bei Geschäfts- und Lagerauflösungen gehört die besenreine Räumung zu unserem Service. Den genauen Umfang besprechen Sie vorab in der Anfrage.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei Fragen zu Eigentum, Insolvenz, Steuern oder Markenrecht wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater.




